UPDATE: Akku-Lampen werden erlaubt

Der Bundesrat hat gestern (5.7.2013) Batterie/Akku Lampen an Fahrrädern zugelassen. Es besteht nun die Wahl zwischen Dynamo oder dieser Batterie betrieben Lampen. Eine positive Meldung,lang lang hat es gedauert.
Infos:
Bundesrat: Akku-Leuchten erlauben

UPDATE 08.07.2013: man konnte es nur erahnen das irgendwo ein Hacken sein musste und in der Tat!

Was die Volksvertreter übersehen haben: In der Verordnung ist vorgeschrieben, dass die Beleuchtungsanlage fest am Rad angebracht und ständig betriebsbereit sein muss. Durch diese Formulierung bleiben die weit verbreiteten Aufstecklampen verboten – offiziell zumindest. (Quelle rad-net)

Das Ganze scheint wenig durchdacht!

Was bleibt ist aber die Ausnahme für Rennräder:(StVZO § 63)
Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;

2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;

3. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(TW)

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