Amazon Suchfunktion: ORTLIEB Statement zum Urteil des BGH


logo_ortlieb

Amazon Suchfunktion: ORTLIEB Statement zum Urteil des BGH

Nachdem alle vorangegangenen Instanzen bereits unsere Rechtsauffassung geteilt haben, bedauern wir es, dass der Bundesgerichtshof (BGH) keine Entscheidung getroffen hat, sondern zurück an das Berufungsgericht verwiesen hat. Das Anzeigen von Konkurrenzprodukten bei der Suche nach dem Begriff „ORTLIEB“ verletzt aus unserer Sicht nicht nur unser Marken- sondern auch das Wettbewerbsrecht, unabhängig von einer möglicherweise algorithmenbasierten Suche. Gerade in der heutigen Zeit, in denen Plattformen wie Amazon die Austauschbarkeit von Marken strategisch vorantreiben, ist Markenhoheit und die damit verbundene Markenidentität wichtiger denn je. In einem weiteren Verfahren, in dem das OLG München ebenfalls klar zu unseren Gunsten entschieden und eine Revision abgelehnt hat, wird dies sogar noch deutlicher. In diesem Fall hatte Amazon Onlineanzeigen mit dem Markennamen ORTLIEB in Verbindung mit Fahrradtaschen geschaltet, über deren Link der User direkt zu Konkurrenzangeboten auf Amazon gelangte.

Auch wenn das Urteil nicht unseren Erwartungen entspricht, hat der BGH dennoch Marken dahingehend den Rücken gestärkt, dass zukünftig die Anzeige von Konkurrenzprodukten bei Eingabe eines Markennamens deutlicher gekennzeichnet werden müssen. Wir sind sehr optimistisch, dass das OLG München hier abermals klar zu unseren Gunsten entscheiden wird.

Unabhängig davon wird sich ORTLIEB als mittelständisches Einzelunternehmen und im Rahmen der Mitgliedschaft im Markenverband weiterhin proaktiv für die Stärkung des Markenrechts einsetzen. Denn der Erhalt von Markenhoheit und -identität ist Grundvoraussetzung für die langfristige Aufrechterhaltung von Markenvielfalt. Auch die Digitalwirtschaft kann nur funktionieren, wenn für den Endverbraucher Identitäten und Verantwortlichkeiten klar sind und genau das leisten Marken.

ORTLIEB_Lagerhalle_BackRoller

Zur ORTLIEB Sportartikel GmbH:

Die ORTLIEB Sportartikel GmbH wurde 1982 von Hartmut Ortlieb in Nürnberg gegründet und hat heute ihren Standort im mittelfränkischen Heilsbronn bei Nürnberg. Der Bike- und Outdoorspezialist beschäftigt rund 220 Mitarbeiter/innen, sein Sortiment umfasst über 500 Einzelprodukte. Alle wasserdichten Produkte werden im Hochfrequenz-Schweißverfahren am Firmensitz in Heilsbronn hergestellt und tragen so das Gütesiegel „Made in Germany“. Die Garantie auf Material und Verarbeitung beträgt 5 Jahre. Die ORTLIEB Sportartikel GmbH ist Weltmarktführer im Bereich der wasserdichten Radtaschen. Charakteristisch für ORTLIEB Produkte sind hermetische Verschluss-Systeme wie Rollverschluss, wasserdichter Reißverschluss, Klett-Verschluss oder Dichtlippe. Innerhalb Deutschlands liefert ORTLIEB über das eigene Vertriebssystem direkt an den Fachhandel in Bereichen wie Fahrrad, Outdoor, Trekking- und Expeditionsausrüstung und Wassersport. ORTLIEB exportiert weltweit an Distributionspartner in über 40 Länder.

Selektiver Vertriebsvertrag bei ORTLIEB

ORTLIEB betreibt seit 2011 ein selektives, fachhandelsbasiertes Vertriebssystem zur Sicherung des Qualitätsanspruchs im Verkauf unserer Produkte. Den Selektivvertrieb sehen wir auf Marktplätzen wie Amazon im Gegensatz zum Fachhandel nicht gewährleistet. Deshalb unterhält weder ORTLIEB eine direkte Geschäftsbeziehung zu Marktplätzen, noch ist autorisierten Fachhandelspartnern ein Verkauf unserer Produkte über diese Plattformen erlaubt.

Bilder © ORTLIEB