BayVGH: Radfahrverbot aufgehoben: Bayerische Verfassung schützt Radfahrer

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In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Obergericht in Bayern ausdrücklich klargestellt, dass auch Radfahrern das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Naturgenuss – das es so nur in Bayern gibt – zusteht. Nur ausnahmsweise darf dieses Recht eingeschränkt werden.
Der Fall: Der Markt Ottobeuren hatte jahrzehntelang den sogenannten Bannwald für Radfahrer gesperrt, um ihn für Wanderer und Fußgänger freizuhalten. Hiergegen – d.h. gegen die Verbotsschilder – hatte ein Radfahrer Klage erhoben mit dem Argument, dass auch er als Radfahrer das Recht habe, sich in dem Wald zu erholen – wie Wanderer, Nordic-Walker, Jogger und Spaziergänger auch. Der Markt Ottobeuren hat das bis zuletzt abgelehnt und dabei unter anderem auf die Gefährdung von Wanderern durch Mountainbiker verwiesen.

Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, anders als noch das Verwaltungsgericht Augsburg in der Vorinstanz, nicht gelten lassen. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Matthias Ruckdäschel, Kanzlei Schlachter und Kollegen, Regensburg, hält die Entscheidung für richtungsweisend:
„Das Urteil ist deshalb von großer Bedeutung, weil der BayVGH drei Punkte klargestellt hat:
Erstens ist auch der Radfahrer Grundrechtsträger des in der Bayerischen Verfassung verankerten,Rechts auf Naturgenuss, Art. 141 BV, nämlich bei einer „das allgemeine Risiko deutlich übersteigenden Gefahrenlage“. Zweitens kann dieses Recht nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschränkt werden und drittens kann nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer generell nicht verkehrsgerecht verhalten – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die Deutsche Mountainbike Initiative beobachtet gerade in den letzten Monaten und Jahren die zunehmende Tendenz, dass von Gemeinden und Landkreisen Wege für Radfahrer gesperrt werden. Auch und gerade attraktive Mountainbike-Trails sind zunehmend hiervon betroffen. Sie begrüßt deshalb ausdrücklich, dass nun erstmals das Oberste Bayerische Verwaltungsgericht die Rechte der Radfahrer gestärkt hat.