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Buchtipp: Schnell und Fit ab 50

Wie Sie noch viele Jahre erfolgreich trainieren und Wettkämpfe bestreiten

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Älter zu werden, bedeutet keineswegs, dass man zwangsläufig langsamer werden muss. Gestützt auf aktuelle Forschungsergebnisse und praktische Erfahrung in der Arbeit mit zahllosen erfolgreichen Altersklassen-Athleten erläutert der renommierte amerikanische Sportwissenschaftler, Trainer und Sachbuchautor Joe Friel, wie man als Sportler auch jenseits der 50 dauerhaft fit bleibt und erfolgreich Wettkämpfe bestreiten kann. Seine Leser lernen im Detail, wie sie ihr Training umstellen müssen, um sich gegen die Auswirkungen des Älterwerdens zu wappnen und so ihre Karriere um Jahrzehnte zu verlängern und weiterhin Siege, tolle Zeiten und Platzierungen zu erringen.

SCHNELL + FIT AB 50 ist das Buch für alle Ausdauersportler, die auch im fortschreitenden Alter schnell und konkurrenzfähig bleiben möchten: Radfahrer, Läufer, Schwimmer, Skilangläufer, Ruderer und Triathleten erhalten praxisbewährte Anleitungen, die ihnen helfen, weiterhin individuelle Bestleistungen zu erreichen. Denn Joe Friel beantwortet alle entscheidenden Fragen:

– Wie verändert sich mit fortschreitendem Alter die Reaktion des Körpers auf Trainingsbelastungen und wie sollte man das Training entsprechend anpassen?

– Wie gelingt es, Körperfett abzubauen und Muskeldichte wiederzuerlangen?

– Wie lässt sich in Eigenregie ein maßgeschneiderter Plan für Training, Regeneration und Wettkämpfe erstellen?

– Wie funktioniert High Intensity Training (HIT) in der Praxis und wie lassen sich die Intensität der Trainingseinheiten und das aktuelle Leistungsvermögen präzise erfassen?

– etc.

Expertenbeiträge weiterer weltweit angesehener Sportwissenschaftler, Mediziner und Spitzensportler, darunter Mark Allen, Gale Bernhardt, Amby Burfoot, John Howard, Tim Noakes, Ned Overend und Andrew Pruitt, runden diesen umfassenden Trainingsratgeber ab.

Lesen Sie dieses bahnbrechende Buch, und Sie werden sehen, dass mit der richtigen Trainingsstrategie das Alter in Ihrem Personalausweis nicht mehr ist als nur eine Zahl – und dass Ihre Wettkampfergebnisse eine ganz andere Sprache sprechen und verraten, wie jung Sie wirklich geblieben sind.

Der Autor:

Joe Friel, inzwischen selbst über siebzig, hat bereits mehrere Trainingsratgeber verfasst, die international zu Bestsellern geworden sind – allen voran seine beiden Trainingsbibeln für Radsportler und Triathleten. Der Autor selbst hat als Aktiver etliche Meistertitel auf regionaler und nationaler Ebene errungen. Als Trainer führte er eine Vielzahl von Freizeit- und Leistungssportlern beiderlei Geschlechts und jeglichen Alters zu Siegen und Bestzeiten. U.a. betreute er mehrere Weltmeister und Olympiateilnehmer im Triathlon, Duathlon, Straßenradsport und Mountainbiking.

Aus dem Amerikanischen von Olaf Bentkämper.

von Joe Friel
19,80 Euro inkl. 7% MwSt.
Broschur, 312 Seiten
ISBN 978-3-95726-006-2
30. November 2015

Verwaltungsgericht Gießen: Radfahrer müssen Radweg nicht benutzen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren dürfen – auch dann, wenn es einen Radweg gibt. Städte und Gemeinden dürfen nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen und dies auch nur dann, wenn die Radwege den jeweils aktuellen Straßenbaurichtlinien entsprechen (Az.: 6 K 268/12.GI). Im konkreten Fall hatte die Stadt Gießen auf einem einseitigen, gemeinsamen Geh- und Radwege durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Das darin enthaltene Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt allein mit einer hohen Verkehrsdichte auf der Bundesstraße 49. Die Richter machten jedoch deutlich, dass die Stadt Gießen ihr Ermessen falsch ausgeübt hat, weil sie die Vorgaben der Baurichtlinie ERA nicht berücksichtigt hat. Der Geh- und Radweg sei mit seinen 2,50 Metern zu schmal und verstoße auch gegen weitere Vorgaben der Baurichtlinie ERA. Der ADFC Hessen begrüßt das erste hessische Urteil zu dieser Thematik. Das Verwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass Radfahrer selbst an Bundesstraßen nicht automatisch auf Radwege gezwungen werden dürfen – schon gar nicht, wenn die Radwege bauliche Mängel aufweisen. Das Urteil ist jedoch auch deshalb wegweisend, weil es sich um einen erst im Jahr 2010 von Landesbetrieb „Hessen Mobil“ gebauten Radweg handelt. Die Richter haben betont, dass das Land Hessen beim Bau dieses Weges gegen wichtige Sicherheitsstandards verstoßen hat. Das Gericht bescheinigt dem Land Hessen in der Urteilsbegründung für diesen konkreten Fall auch eine schlechte Qualitätssicherung im Radwegebau und eine gewisse Ignoranz bezüglich der Sicherheitsbedürfnisse des Radverkehrs. Das Urteil kommt daher auch den Radfahrern zugute, die Radwege freiwillig und sehr gerne benutzen, denn das Land muss nun seine Qualitätsstandards beim Bau und Erhalt von Radwegen anpassen. Viele Radwege in Hessen müssen nach dem Urteil nun verbreitert, Einmündungen umgebaut und Oberflächen erneuert werden. Ebenso müssen die bereits seit 2009 vorgeschriebenen, aber in Hessen nirgendwo nachträglich realisierten, Querungsstellen an allen außerörtlichen Radwegen geschaffen werden. Sofern Land und Kommunen diese Maßnahmen nicht finanzieren wollen oder können, müssen Radwegebenutzungspflichten generell aufgehoben werden, so dass Radfahrer dann wählen können, ob sie die in der Regel sicherere Fahrbahn oder den Radweg nutzen wollen. Der ADFC Hessen wird in Kürze das Verkehrsministerium bitten, die Straßenverkehrsbehörden, aber auch Hessen Mobil, über die Rechtslage erneut aufzuklären, damit endlich geltendes Recht umgesetzt wird und unzulässige blaue Schilder beseitigt werden bzw. unzulängliche Radwege ausgebaut werden. „Wenn Städte und Gemeinden in Zukunft erreichen wollen, dass Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren, geht das nicht durch Aufstellen von blauen Schildern, sondern nur mit Radwegen, auf denen man mit dem Rad sicher, zügig und komfortabel vorankommt“, so Dr. Jan Fleischhauer, Vorstandsbeauftragter für Verkehrspolitik des ADFC Hessen.

Hintergrund

Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Hintergrund dieser vielerorts noch unbekannten Regelung sind die Ergebnisse der Unfallforschung. Zahlreiche Studien belegen, dass Radfahrer auf Radwegen im Vergleich zur Benutzung der Fahrbahn einem deutlich höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind. Auf baulich getrennten Radwegen werden Radfahrer häufig von abbiegenden Autofahrern übersehen. Dort kommt es auch immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern. Zudem kommen Radfahrer auf der Fahrbahn zügiger und komfortabler voran. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2009 geurteilt, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn es eine besonders erhöhte Gefahrenlage bei der Benutzung der Fahrbahn gibt. Das Verwaltungsgericht Gießen hat geurteilt, dass die Radwege zusätzlich den Vorgaben der aktuellen Baurichtlinie „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ entsprechen müssen, damit sie als benutzungspflichtig ausgewiesen werden können. Bisher wurde oftmals davon ausgegangen, dass es ausreichen würde, wenn Radwege die geringeren Mindeststandards aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erfüllen, was das Verwaltungsgericht Gießen jedoch als ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig eingestuft hat. Die meisten Städte und Gemeinden in Hessen ignorieren jedoch bis heute die entsprechenden Vorschriften und haben fast alle Radwege als benutzungspflichtig beschildert. Erst jüngst hat die Stadt Frankfurt eingeräumt, dass sie in den kommenden Jahren die Radwegebenutzungspflicht an fast allen Radwegen in der Mainmetropole abschaffen werde, um das seit vielen Jahren geltende Recht umzusetzen und den Radfahrern mehr Platz auf den Straßen zu geben.

Toter_Winkel_LKW_full
Befindet sich ein Radfahrer auf dem Radweg im toten Winkel eines LKW, kann es schnell lebensgefährlich werden. Auch hier gilt, dass Radfahrer in der Regel besser auf der Fahrbahn wahrgenommen werden.
Schlechte_Sicht_bei_Kurven_full
Besonders bei Kurven und Einmündungen zeigt sich, dass Radfahrer auf Radwegen in der Regel erst spät vom Autoverkehr erkannt werden. Auf der Fahrbahn ist dieses Risiko deutlich niedriger
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Für die Fahrer ausparkender Autos sind Radfahrer auf dem Radweg sehr schwer rechtzeitig zu erkennen. Ein Radfahrer, der hier übersehen wird, hat keine Chance mehr zu bremsen oder auszuweichen.