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BayVGH: Radfahrverbot aufgehoben

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Biker im Wald

Bayerische Verfassung schützt Radfahrer
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Obergericht in Bayern ausdrücklich klargestellt, dass auch Radfahrern das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Naturgenuss – das es so nur in Bayern gibt – zusteht. Nur ausnahmsweise darf dieses Recht eingeschränkt werden.

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BayVGH: Radfahrverbot aufgehoben: Bayerische Verfassung schützt Radfahrer

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In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Obergericht in Bayern ausdrücklich klargestellt, dass auch Radfahrern das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Naturgenuss – das es so nur in Bayern gibt – zusteht. Nur ausnahmsweise darf dieses Recht eingeschränkt werden.
Der Fall: Der Markt Ottobeuren hatte jahrzehntelang den sogenannten Bannwald für Radfahrer gesperrt, um ihn für Wanderer und Fußgänger freizuhalten. Hiergegen – d.h. gegen die Verbotsschilder – hatte ein Radfahrer Klage erhoben mit dem Argument, dass auch er als Radfahrer das Recht habe, sich in dem Wald zu erholen – wie Wanderer, Nordic-Walker, Jogger und Spaziergänger auch. Der Markt Ottobeuren hat das bis zuletzt abgelehnt und dabei unter anderem auf die Gefährdung von Wanderern durch Mountainbiker verwiesen.

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