Bayerische Verfassung schützt Radfahrer
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Obergericht in Bayern ausdrücklich klargestellt, dass auch Radfahrern das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Naturgenuss – das es so nur in Bayern gibt – zusteht. Nur ausnahmsweise darf dieses Recht eingeschränkt werden.
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BayVGH: Radfahrverbot aufgehoben: Bayerische Verfassung schützt Radfahrer
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Obergericht in Bayern ausdrücklich klargestellt, dass auch Radfahrern das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Naturgenuss – das es so nur in Bayern gibt – zusteht. Nur ausnahmsweise darf dieses Recht eingeschränkt werden.
Der Fall: Der Markt Ottobeuren hatte jahrzehntelang den sogenannten Bannwald für Radfahrer gesperrt, um ihn für Wanderer und Fußgänger freizuhalten. Hiergegen – d.h. gegen die Verbotsschilder – hatte ein Radfahrer Klage erhoben mit dem Argument, dass auch er als Radfahrer das Recht habe, sich in dem Wald zu erholen – wie Wanderer, Nordic-Walker, Jogger und Spaziergänger auch. Der Markt Ottobeuren hat das bis zuletzt abgelehnt und dabei unter anderem auf die Gefährdung von Wanderern durch Mountainbiker verwiesen.
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